Formular für den Antrag auf eine H5N1-Analyse : https://www.hug.ch/laboratoire-virologie/centre-national-reference-pour-infections-virales
Seit der Woche 40/2020 werden auch das SARS-CoV-2-Virus (COVID-19) und andere Atemwegsviren in diese epidemiologische Überwachung einbezogen.
Von den Hausärzten (Allgemeinmediziner, Internisten und Kinderärzte), die am Sentinella-Meldesystem teilnehmen, schickt gut die Hälfte Nasen-Rachen-Abstriche von einigen ihrer Patienten mit grippeähnlichen Symptomen* an das Nationale Referenzzentrum für Influenza (CNRI). Dieses Zentrum überwacht Influenza A und B, SARS-CoV-2 und das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV).
*Definition eines Verdachtsfalls einer viralen Atemwegserkrankung: 1) ARI (Einschlusskriterium): akute Atemwegserkrankung, definiert als „eine Erkrankung, die akut mit Husten, Halsschmerzen, Atemnot oder Schnupfen beginnt und nach ärztlicher Beurteilung infektiösen Ursprungs ist”. Diese Definition entspricht der Definition der WHO für „Acute Respiratory Infections” (ARI). 2) ILI (optionales Kriterium): „ plötzlich auftretendes hohes Fieber (>38 °C) mit Husten oder Halsschmerzen”.
In der 40. Kalenderwoche 2025 begann eine neue Saison der Überwachung von Atemwegsviren, die in der Schweizer Bevölkerung zirkulieren. In der 48. Kalenderwoche wurden 46 Proben von Patienten mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion zur Analyse an das NCRI geschickt. Das CNRI wies in 5 Proben SARS-CoV-2, in 13 Proben Influenza Typ A und in keiner Probe RSV nach. Die Verbreitung des Influenzavirus in der Schweizer Bevölkerung nimmt zu.
